Beitragsordnung
Jedes Vereinsmitglied (ab dem vollendetem 16. Lebensjahr) hat pro Jahr 8 Stunden für Platzpflegearbeiten während der gesamten Saison zu leisten.
Sofern die Stunden nicht geleistet werden, ist dafür ein Betrag in Höhe von 7,00 € je nicht geleisteter Stunde zu zahlen (automatische Abbuchung).
Auf Antrag eines ordentlichen Mitgliedes kann dessen Mitgliedschaft ruhen. Die Beiträge bleiben in der Höhe erhalten, es entfällt die Pflicht zur
Ableistung von 8 Stunden/Jahr für Platzpflegearbeiten.
Für Kinder und Jugendliche, die am individuellen Tennistraining teilnehmen, sind die anteiligen, anfallenden Trainingskosten (vom Trainer und der
Größe der Trainingsgruppen abhängig) monatlich durch die Eltern zu tragen; die Bezahlung erfolgt monatlich (jeweils 01. des Folgemonats) durch
Bankeinzug (also zuerst am 15.10. und zuletzt am 15.04. des Winterhalbjahres).
Ab Mai 2019 findet immer montags die Arbeitsgemeinschaft Kindertraining unter der Leitung des Tennistrainers Felix Huhn statt. Ab 17 Uhr
beginnen die Kinder < 10 Jahre, ab 18 Uhr können dann die Jugendlichen für 1 h trainieren. Dieses Vereinstraining ist für Kinder- und Jugendliche,
die Mitglied im Tennisverein TC Krumbholz sind, kostenfrei. Auch in den Wintermonaten bieten wir ein Kinder-Tennis-Training an. Die anfallenden
Hallenstundenkosten sind gesondert zu tragen.
Sonstige Beträge können nur bei entsprechendem Beschluss durch die Mitgliederversammlung abgebucht werden.
Jahresbeiträge
Kinder und Jugendliche
€ 60
Azubis und Schüler bis 18 Jahre
€ 100
Azubis und Schüler ab 18 Jahre
€ 136
Erwachsene
€ 156
Familien
€ 200
zuzüglich je Erwachsener
€ 36
Altersrentner
€ 116
Beach Tennis
€ 30
Die Abbuchungen erfolgen anteilsmäßig quartalsweise.